Abrechnung
Die Ihnen hier angebotene Medizin liegt außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, so dass ich mich entschieden habe ausschließlich auf privater Basis zu arbeiten. Daher kann ich keine Kassenscheine annehmen.
Für diese Praxisstruktur schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden müssen. Werden ärztliche Leistungen erbracht, die darin nicht aufgeführt sind (so wie es in meiner Praxis teilweise der Fall ist), müssen dafür in Art und Weise entsprechende Ziffern berechnet werden. Dabei halte ich mich an das Hufelandverzeichnis für besondere Therapierichtungen, ein Verzeichnis in dem die ärztlichen Fachgesellschaften anerkannter Naturheilverfahren entsprechende GOÄ-Ziffern für die von ihnen vertretenen Leistungen empfehlen.
Für Sie bedeutet das folgendes: egal ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind – Sie erhalten von uns eine GOÄ-konforme Rechnung, die Sie bitte bei uns begleichen.
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie die Rechnung einreichen und bekommen dann entsprechend Ihres Vertrages den Betrag ganz oder teilweise erstattet.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie unsere Rechnung leider nicht einreichen, sind also Selbstzahler, auch dann wenn Sie das so genannte Erstattungsmodell gewählt haben, weil dabei nur ärztliche Leistungen von Vertragsärzten erstattet werden.
Wenn Sie zum ersten Mal in meine Praxis kommen, werden wir Ihnen telefonisch und schriftlich den Kostenrahmen einer Erstuntersuchung sagen, ansonsten können Sie die Beträge der einzelnen Leistungen in einem für meine Abrechnung relevanten Auszug aus der GOÄ entnehmen.